| Unser Service für Sie Grundlage der Regalinspektion ist die neue DIN EN 15635. Prüfpflicht des Betreibers Für den Betreiber eines Lagers besteht nach DIN EN 15635 eine jährliche Prüfpflicht. Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung ist der Betreiber für die Sicherheit seiner Lagereinrichtung verantwortlich. Eine Inspektionspflicht für Lagereinrichtungen besteht bereits seit dem Jahr 1988 durch die Verpflichtung der Berufsgenossenschaft BGR 234 (ehemals ZH 1/428) „... Mängel an Lagereinrichtungen, durch die Versicherte gefährdet werden können, ... unverzüglich und sachgerecht ... zu beheben.“ Es wurde jedoch nicht genau geregelt, wann genau ein Mangel vorliegt. Auf europäischer Ebene wurden die fehlenden Erläuterungen der Schadensbeurteilung über viele Jahre hinweg erarbeitet und sind nun in der DIN EN 15635 klar geregelt.
Palettenregale
Durch frühzeitiges Erkennen von Schäden an Regalen können folgenschwere Unfälle vermieden werden, dies verringert auch die Reparaturkosten. Durch die Analyse der Beschädigungen können geeignete Maßnahmen getroffen werden um dies zukünftig zu vermeiden. Erfahrungen aus Großbritannien und den Niederlanden, in denen Inspektionen schon seit vielen Jahren durchgeführt werden, zeigen, dass die Sicherheit im Lager erhöht und gleichzeitig die Reparaturkosten gering gehalten werden können.
Die Inspektion ist von fachkundigen Personen durchzuführen, dies bedeutet, dass die Regalinspekteure die Regeln der Berufsgenossenschaften, Verordnungen, Gesetze und Normentwürfe, die insbesondere für Regale gelten, kennen.
Für eine qualifizierte Inspektion ist es erforderlich, dass der Regalinspekteur Zugang zu den statischen Berechnungen der Regalanlage hat.
Leistungsumfang der Inspektion: • Sichtprüfung der Regalanlage nach Vorgaben DIN EN 15635• Erstellung eines Inspektionsprotokolls gem. DIN EN 15635• Angebotserstellung für eventuelle Reparaturarbeiten Auf Wunsch: • Austausch der defekten Bauteile durch unseren Reparaturservice
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Bei Schäden dieser Art ist die Sicherheit in Ihrem Lager nicht mehr gewährleistet. |


